Immobilien - Hausverwaltung - Versicherungen
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Grundleistung
WEG Hausverwaltung

Jahresabrechnung:
Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sondereigentum. Erstellung eines Statusberichtes und Ermöglichung der Prüfung der Abrechnung durch z.B. den Verwaltungsbeirat.
Eigentümerversammlung:
Durchführung einer Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr mit Erstellung und Versand des Sitzungsprotokolls an alle Miteigentümer.
Hausordnung:
Aufstellung und Durchführung der Hausordnung.
Wirtschaftsplan:
Aufstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich des Ausweises der Verteilung je Kosten-/Einnahmenart in Form von Gesamt- und Einzelabrechnungen je Sondereigentum.
Geldverwaltung:
Führen der Konten der Eigentümergemeinschaft. Wir führen für jede Eigentümergemeinschaft ein eigenes Bankkonto.
Rechnungskontrolle
und -Anweisung:
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-,Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen und Anweisung der Beträge.
Buchführung:
Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sondereigentum, Einnahmekonten, Ausgabekonten je Kostenart, Rücklagenkonten, Konten für Mitarbeiter der Eigentümergemeinschaft, Verrechnungskonten für Versicherungsschäden. Buchen aller Bankbewegungen, Überwachung und Verbuchung der Hausgeldzahlungen. Veranlassung der Heiz- und Wasserkostenabrechnungen.
Technische Kontrollen:
Regelmäßige Begehungen und Überprüfung des Gemeinschaftseigentums.
Auftragsvergabe:
Empfehlung, Auswahl und Beauftragung von Handwerkern. Einholen von Kostenvoranschlägen. Überwachung der auszuführenden Arbeiten.
Sofortmaßnahmen:
Veranlassung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- und Sturmschäden.
Verträge mit Dritten:
Überwachung und Betreuung der Verträge der Eigentümergemeinschaft.
Sicherheitseinrichtungen:
Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und dem Technischen Überwachungsverein wie z.B. der Heizung, den Aufzügen, den Blitzschutzanlagen, den Notbeleuchtungen, den kraftbetätigten Garagentoren und den Brandschutzeinrichtungen.