Immobilien - Hausverwaltung - Versicherungen
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Hausverwaltungen nach WEG



Das Wohnungeigentumsgesetz enthält keine Regelung darüber, wer Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft sein kann. Um so mehr ist die Tätigkeit eines guten Verwalters für eine Eigentümergemeinschaft von größter Wichtigkeit.

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich zunächst aus den spezifischen Regelungen in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung, ggf. aus zusätzlichen Vereinbarungen und Beschlüssen der Wohnungseigent´ümer dem Wohnungseigentumsgesetz und - ergänzend - des BGB.

Computerunterstütze Datenverarbeitung ist für uns genau so selbstverständlich wie laufende Nachlieferungen zu unserer Rechtsbibliothek zur Gewährleistung des aktuellen Rechtsstand.

In allen Bereichen rund um die Verwaltung der Wohnanlagen arbeiten wir bevorzugt mit gleichen und leistungsfähigen Partnern. So sichern wir für die Eigentümergemeinschaften angemessene Preise bei Versicherungen, Wartungs- und Abrechnungsverträgen und auch bei Reparaturen oder sonstigen Leistungen.
Natürlich holen wir immer auch Gegenangebote ein, bevor wir einen Auftrag vergeben.

Für die Verwaltung einer Eigentumswohnanlage berechnen wir eine monatliche feste Vergütung, die pro Wohnung umgelegt wird. Die Vergütung richtet sich hierbei nach der Größe und dem Alter der Wohnanlage. In diesem Verwalterentgeld sind die erforderlichen Grundleistungen der Verwaltung enthalten.

Wünschen Sie ein unverbindliches Angebot? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.